Gerichtsurteil: Zu Grosse Brüste sind keine Krankheit

Gerichtsurteil: Zu Grosse Brüste sind keine Krankheit
Große Brüste sind nach Angaben des hessischen Landessozialgerichts keine Krankheit. Die gesetzliche Krankenversicherung müsse die Kosten einer Brustverkleinerung nicht übernehmen, „soweit die Brüste nicht entstellend wirken und keine Funktionsbeeinträchtigung vorliegt“, urteilten die Darmstädter Richter. Geklagt hatte eine Frau aus Nordhessen, die orthopädische und psychische Beschwerden auf ihre großen Brüste zurückführte. Die Ärzte rieten der stark übergewichtigen Frau nach Angaben des Gerichts zu einer operativen Brustreduktion.
Leider sind solche unverständlichen Urteile immer wieder die Regel. Da sich die Gesetzlichen Krankenkassen aus ihren Leistungen herausziehen wollen. Wo in der heutigen ziet nun wirklich jeder Arzt bescheid weiss, dass eine zu grosse Brust zu erheblichen Körperlichen Schädigungen führen kann. Doch man sieht hier wieder, das sich auch Richter dem Druck der Versicherer beugen.
Das die Versicherung aber die höheren Kosten für die zukünftigen Arzt Besuche hinnimmt ist noch mehr verwunderlich.

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